Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchlein; Billigung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit paralleler 2. Änderung des Flächennutzungsplans
Beschluss:
Der Stadtrat billigt den vom Ingenieurbüro gefertigten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, jeweils in der Fassung vom 10.10.2023. Die frühzeitige Beteiligung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. In der gleichen Zeit werden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB an den Verfahren beteiligt und angehört. Der genaue Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung wird zwischen der Verwaltung und dem Ingenieurbüro IVS abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
3
Stadt Burgkunstadt
Vogtei 5,
96224 Burgkunstadt
Tel.: 09572/388-0
E-Mail: rathaus@burgkunstadt.de
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.