Antrag auf Abweichung von der Stellplatz- und Garagensatzung für das Vorhaben auf dem Festplatz Flst.Nr. 477/4 und 477/6 der Gemarkung Burgkunstadt
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, dass für das Bauvorhaben am Festplatz auf den Grundstücken Flst.Nr. 477/4 und 477/6 der Gemarkung Burgkunstadt eine Abweichung nach § 7 der Stellplatz- und Garagensatzung der Stadt Burgkunstadt in Verbindung mit Art. 63 BayBO erteilt wird.
Auf Grund der Art des Vorhabens (Sozialer Wohnungsbau, Schließen einer Baulücke im Innenstadtbereich, Stärkung der Innenstadt und Innenentwicklung) wird in diesem konkreten Fall eine Abweichung von der Stellplatzsatzung der Stadt Burgkunstadt im Hinblick auf die Zahl der Stellplätze zugelassen.
Für das konkrete Bauvorhaben sind 43 Stellplätze nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
5
Stadt Burgkunstadt
Vogtei 5,
96224 Burgkunstadt
Tel.: 09572/388-0
E-Mail: rathaus@burgkunstadt.de
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