Haushaltssatzung der Stadt Burgkunstadt
- Landkreis Lichtenfels -
für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 15.447.430 EUR
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.005.455 EUR
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 2.051.785 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festge-
setzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 340 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 340 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.400.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.
Burgkunstadt,
Stadt Burgkunstadt
(Siegel)
Frieß
Erste Bürgermeisterin
Ja-Stimmen: | 18 |
Nein-Stimmen: | 0 |