Gremium:
Stadtrat (Stadt Burgkunstadt)
Sitzungsnummer:
SR/2020/009
Sitzungstermin:
Dienstag, 6. Oktober 2020
Sitzungsbeginn:
19:15 Uhr
Sitzungsende:
21:15 Uhr
Sitzungsort:
Stadthalle Burgkunstadt

Niederschrift vom 06.10.2020
Stadtrat (Stadt Burgkunstadt)


TAGESORDNUNG:


Stand vom: 26.11.2020 16:48
Öffentlicher Teil:





Öffentlicher Teil:


TOP 01: Bekanntgaben  
 

 

 
 


TOP 02: Einbeziehungssatzung Kirchlein An der Salzrinne;
Abwägung; Satzungsbeschluss
 
 


Beschluss:

Unter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen untereinander und gegeneinander wird den Abwägungsvorschlägen (Die als Anlage beigefügte Abwägung ist Bestandteil des Beschlusses) bezüglich der im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) vorgebrachten Anregungen zugestimmt. Dabei wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.

Der Stadtrat beschließt die Einbeziehungssatzung Kirchlein "An der Salzrinne" mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 06.10.2020, als Satzung.

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die endgültige Fassung der Satzung herzustellen und den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Satzung in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
20
Nein-Stimmen:
0
 



TOP 03: Geplante Schließung des Bahnübergangs Mainroth-West  
 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, sich gegen die geplante Auflassung des Bahnübergangs Mainroth-West, Bahn-km 51,135 auszusprechen und dafür folgende Gründe vorzutragen:

Früher waren im Bereich Mainroth drei Bahnübergänge vorhanden. Der Bahnübergang Mainroth-Ost wurde vor vielen Jahren aufgelassen. Nun soll noch ein zweiter Übergang (Mainroth-West) geschlossen werden. Somit würde lediglich noch der Bahnübergang an der Ortsstraße Horlache, Bahn-km 51,689, zur Verfügung stehen.

Viele landwirtschaftliche Flächen liegen südlich der Bahnlinie. Die Höfe befinden sich aber allesamt nördlich der Bahnlinie. D.h., schon allein der gesamte landwirtschaftliche Verkehr müsste über den noch einzig verbleibenden Bahnübergang an der Horlache abgewickelt werden.

Die Straße Horlache ist eine relativ schmale Ortsstraße, welche keinen Gehsteig aufweist. D.h., auf der Fahrbahn würden sich der Anliegerverkehr, der Radverkehr, der Fußgängerverkehr und der gesamte landwirtschaftliche Verkehr begegnen, was schon allein aus Gründen der Verkehrssicherheit für sehr bedenklich gehalten wird.

Außerdem würden die Anwohner durch das erhöhte Verkehrsaufkommen mit mehr Lärm, Erschütterungen etc. belastet werden.

Die Hofstellen liegen östlich des Bahnübergangs Horlache. Von dort aus ist es tatsächlich nicht möglich, mit längeren Gespannen über den Bahnübergang Horlache in die Mainwiesen und umgekehrt zu fahren, da es die vorhandenen Platzverhältnisse (Kurvenradius, Bebauung) nicht zulassen.

Außerdem wurde auf Veranlassung der Bahn eine entsprechende verkehrsrechtliche Beschilderung angebracht, die das Befahren der besagten Strecke mit Kraftfahrzeugen mit einer Länge von mehr als 6 m untersagt.

Der landwirtschaftliche Verkehr wird deshalb zum Großteil gezwungener Maßen über den Bahnübergang Mainroth-West abgewickelt.

Weiterhin liegt der Stadt Burgkunstadt folgende Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bayreuth vor:

"Das StBA Bayreuth hat von der beantragten Planfeststellung des EBA zur Auflassung des BÜ bei Mainroth keine Kenntnis.
Wir wurden als Träger öffentlicher Belange nicht berücksichtigt/informiert.

Durch die beabsichtigte Auflassung ist unser Projekt B289 OU Mainroth-Rothwind-Fassoldshof nachhaltig betroffen (z.B. Bauablaufkonzept, Erschließungskonzept, Wegeverbindungen, Transportwege etc.).

Der BÜ muss derzeit aus Sicht des StBA Bayreuth zwingend offengehalten werden.

Wir bitten Sie daher vorsorglich im Zuge Ihrer Stellungnahme auf unser Straßenbauprojekt und den Sachverhalt hinzuweisen.
Evtl. können Sie diese E-Mail ergänzend als Anlage Ihrer kommunalen Stellungnahme beifügen.

Das StBA Bayreuth hat mit Schreiben vom 10.07.2020 an die Reg. v. Ofr. die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur OU Mainroth-Rothwind-Fassoldshof beantragt und alle notwendigen Unterlagen/Pläne dazu vorgelegt.
Mit Schreiben vom 25.08.2020 hat die Reg. v. Ofr. mitgeteilt, dass das offizielle Anhörungsverfahren bzgl. des Straßenbauvorhabens eingeleitet wurde.

Wir werden parallel Kontakt mit der Deutschen Bahn AG (Vorhabenträger) aufnehmen und ebenfalls auf die Problematik hinweisen.
Zudem werden wir anschließend eine separate Stellungnahme abgeben, sobald wir die Planunterlagen des Vorhabenträgers eingesehen/ausgewertet haben.

Die Planunterlagen der Deutschen Bahn AG liegen uns momentan noch nicht vor, da wir als Träger öffentlicher Belange - wie bekannt - (noch) nicht berücksichtigt wurden.
Evtl. kann dies daran liegen, dass der BÜ offiziell im Zuständigkeitsbereich des StBA Bamberg liegt, jedoch die landkreisübergreifende Straßenbaumaßnahme vom StBA Bayreuth geplant wird.
Allerdings liegen dem Gebietsinspektor am StBA Bamberg derzeit ebenfalls keine Informationen/Unterlagen zum Vorhaben bzgl. der Auflassung des BÜ vor.

Nach Rücksprache mit der Reg. v. Ofr. (SG 21, Telefonat Hr. Diehl/Hr. Panzer, 22.09.2020) sind die Unterlagen zur angedachten BÜ-Maßnahme erst ab 05.10.2020 online verfügbar.
Aus Informationsgründen setze ich die Reg. v. Ofr. SG 21 und SG31 sowie die Bamberger Kollegen in cc."
 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
20
Nein-Stimmen:
0
 



TOP 04: Antrag des Bürgervereins auf Veröffentlichung der Sitzungsvorlagen über das vorhandene Bürgerinformationssystem  
 


Beschluss:

Der Stadtrat beschliesst, den Empfehlungen des BayLfD zu folgen und von einer Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen im Internet aus datenschutzrechtlicher Sicht abzusehen.

            Abstimmungsergebnis:      mehrheitlich abgelehnt
            Ja-Stimmen:                                        6
            Nein-Stimmen:                                   14


Der Stadtrat beschliesst die Veröffentlichung von öffentlichen Sitzungsunterlagen der Stadtratssitzungen im Internet für eine Testphase von 6 Monaten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
4
 



TOP 05: Verlängerung des Pachtvertrages mit dem 1. FC Burgkunstadt bis zum 31.12.2047  
 


Beschluss:

Der Stadtrat stimmt dem Entwurf des Pachtvertrages mit dem 1. FC Burgkunstadt zu und beauftragt die Verwaltung mit der Vertragsausfertigung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
20
Nein-Stimmen:
0
 



TOP 06: Sanierung einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges zwischen Neuses und Weidnitz  
 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, dass man die verbleibende Reststrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges zwischen Neuses und Weidnitz mit Kosten von rund 45.000 Euro mit saniert.
 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
3
 



TOP 07: Eigenüberwachung der Abwasserkanäle 2020
Vergabe der Optischen TV-Inspektion
 
 


Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt die Firma Kuchler GmbH, München mit den Arbeiten der Optischen TV-Inspektion 2020 zum Angebotspreis von 251.923,64 EUR.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
20
Nein-Stimmen:
0
 



TOP 08: Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
 
 

 

 
 


TOP 09: Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.09.2020
 
 

 
Beschluss:

Der Stadtrat genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 01.09.2020

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
20
Nein-Stimmen:
0
 



TOP 10: Anfragen  
 


 
 








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