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öffentlich


Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) "Regionalwerk Obermain"



 

Beschluss:
 
Der Stadtrat beschließt:
 
1.    Die Stadt Burgkunstadt beteiligt sich grundsätzlich an der Gründung des Regionalwerks Obermain durch die elf Städte, Märkte und Gemeinden und dem Landkreis Lichtenfels.
2.    Für die Aufnahme der Geschäftstätigkeiten des Regionalwerks durch einen Vorstand werden von der Stadt Burgkunstadt ab Einstellung für insgesamt fünf Jahre (2024 bis einschließlich 2028) jeweils 20.000 € brutto pro Jahr (insgesamt 100.000 € brutto für fünf Jahre) im Haushalt eingeplant bzw. bereitgestellt. Für das Jahr 2023 fallen max. 50 % der jährlichen Kosten, also 10.000 € brutto, an.
Mit den Finanzmitteln werden die Personalkosten, Sachmittel, ggf. Büro, Fahrzeug-, Projektentwicklungs- und die Projektanbahnungskosten des Regionalwerks gedeckt.
3.    Diese Kostenzusage gilt bereits für die interimsweise Einstellung/Beschäftigung eines Vorstands (vor Gründung des Regionalwerks) durch ein mögliches Gründungsmitglied des Regionalwerks im Vorgriff auf diese Gründung.
4.    Die Geschäftsplanung des Regionalwerks, d.h. die Zielstruktur, Vertragswerk und Businessplan, welche der Arbeitskreis Regionalwerk ausarbeitet, ist den kommunalen Gremien in einem weiteren Schritt zur Beschlussfassung vorzulegen.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
 

 



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Stadt Burgkunstadt
Vogtei 5, 96224 Burgkunstadt
Tel.: 09572/388-0
E-Mail: rathaus@burgkunstadt.de
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