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öffentlich


Planfeststellung und Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau der Ortsumgehung Mainroth;
Möglichkeit zur Stellungnahme



 

Beschluss:
 
Der Stadtrat fasst zur der Planfeststellung und Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau der Ortsumgehung Mainroth-Rothwind-Fassoldshof folgenden Beschluss:
 
Widmung:
 
Es ist vorgesehen, dass die derzeitige B 289 = zukünftig dann ehemalige B 289, abgestuft wird.

Das Teilstück von der Einmündung der LIF 14 (Gärtenrother Straße) in die derzeitige B 289 bis zur Einmündung in die neue B 289 in Richtung Burgkunstadt (Teilstück Bestand und Teilstück Neubau) ist zukünftig als Kreisstraße LIF 14 vorgesehen.

Das Teilstück von der Einmündung der LIF 14 (Gärtenrother Straße) in die derzeitige B 289 bis zur Gemarkungsgrenze in Richtung Kulmbach ist zukünftig als Ortsstraße und Gemeindeverbindungsstraße vorgesehen.

Die Stadt Burgkunstadt ist der Auffassung, dass das letztgenannte Teilstück ebenfalls gem. Art. 3 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes zur Kreisstraße gewidmet werden müsste, da dieser Abschnitt hauptsächlich dem überörtlichen Verkehr zwischen den Landkreisen Kronach und Kulmbach dient. Die Verkehrsuntersuchung B 289 vom 31.05.2017 dürfe dies belegen. Hiernach fahren von der Kreisstraße LIF 14 (Gärtenrother Straße) in Richtung Kulmbach und umgekehrt 870 Kraftfahrzeuge in 24 Stunden.
 
Sollte der Eingabe der Stadt Burgkunstadt nicht stattgegeben werden können und das Umstufungskonzept somit wie vorgesehen umgesetzt werden, ist eine Umstufungsvereinbarung zwischen dem bisherigen Baulastträger der Bundesstraße und der Stadt Burgkunstadt, mit welcher der finanzielle Ausgleich bzw. die noch durchzuführenden Unterhaltungsmaßnahmen für die Übernahme der Straße geregelt wird, zu erstellen.
 
Vor der Umstufung ist eine gemeinsame Begehung des betroffenen Abschnitts vorzunehmen. Bei dieser Begehung werden die Unterhaltungsrückstände festgehalten. Diese Bewertung des baulichen Zustands der betroffenen Straße ist die Basis für die Umstufungsvereinbarung.
 
 
Lärmschutz:
 
Nach Auffassung der Stadt Burgkunstadt wird der Verkehr weiterhin zunehmen. Deshalb fordert die Stadt Burgkunstadt, auch wenn nach den bisherigen Berechnungen die Lärmschutzwerte nicht überschritten werden, einen aktiven Lärmschutz anzubringen.
 
 
Wasserversorgungsanlage:
 
Von der geplanten Ortsumgehung ist die bestehende Verbindungsleitung von Mainroth nach Mainklein betroffen. Es handelt sich hierbei um eine PVC-Leitung DN 150, welche sich nach Auskunft Ihres Wassermeisters Herrn Ruß in einem guten Zustand befindet.

In dem beigefügten Planausschnitt haben wir zwei Bereiche rot markiert, in welchen die bestehende Leitung unmittelbar von der Ortsumgehung berührt wird.

Im westlichen Bereich zwischen den Flurnummern 607 und 632 unterquert die bestehende Verbindungsleitung die Ortsumgehungsstraße über eine längere Strecke in einem flachen Winkel zur Straßenachse.  Dies ist im Hinblick auf mögliche spätere bauliche Eingriffe in die
Fernleitung sehr ungünstig, da im diesem Fall beide Fahrbahnen der neuen Ortsumgehungsstraße betroffen sein können.
Im östlichen Bereich bei der Flurnummer 1404 liegt die Verbindungsleitung unmittelbar neben einem Widerlager eines Brückenpfeilers der geplanten Brücke über der Bahnlinie. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Verbindungsleitung hier in den Lastabtragsbereich des Brückenpfeilers gerät.

Aufgrund dieser Sachlage sollte die bestehende Verbindungsleitung umverlegt werden. Es bietet sich an, die Verbindungsleitung zwischen den markierten Bereichen so zu verlegen, dass die Verbindungsleitung zukünftig im Böschungsbereich nördlich der Ortsumgehungsstraße verläuft. Dieser Leitungsverlauf bietet aus hydraulischer Sicht und im Hinblick auf den Unterhalt und die Wartung der Leitung die meisten Vorteile.
 
 
Abwasseranlage:
 
Die geplante Trasse der B 289 verläuft südlich des Stadtteils Mainroth.
Zwischen Bau-km 0+950 und Bau-km 1+060 kreuzt die geplante Trasse der B 289 den bestehenden Entlastungsgraben des Regenüberlaufbecken RÜB 01 "Mainroth".
Für den Entlastungsgraben ist daher ein Durchlass DN 1200 durch die geplante B 289 vorgesehen. Um den Durchlass nicht schräg durch die B 289 führen zu müssen, soll der Graben ober- und unterhalb des Durchlasses verlegt werden. (siehe rote Ellipse im <Lageplan Abwasseranlage 201102.pdf>)
Entsprechend der Stellungnahme des IB Miller vom 19.04.2012 soll für die Planung des Entlastungsgrabens bzw. des Durchlasses ein Abfluss von Q = 5.804 l/s angesetzt werden. Dieser Abfluss ist der größtmögliche Abfluss aus dem oberhalb des Trennbauwerkes liegenden überstauten Zulaufkanales DN1400 entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes ATV-A128. Dieser Abfluss muss schadlos abgeleitet werden, ohne dass ein Rückstau die Beckenüberlaufschwelle des Regenüberlaufbeckens RÜB+PW  01 "Mainroth" mit einer Schwellenoberkante von OK_BÜ = 284,06 m ü. NN überschreitet. Bei der Dimensionierung des Durchlasses sind zusätzlich noch Abflüsse aus nicht kanalisierten Einzugsgebieten zu berücksichtigen, die dem Graben derzeit zufließen. Ob der geplante Durchlass ausreichend auf den Bemessungsabfluss dimensioniert wurde, kann anhand der vorliegenden Unterlagen nicht überprüft werden.
 
 
Bedarfsampelanlage und Geschwindigkeitsbeschränkung im Einmündungsbereich der künftigen Kreisstraße in die B 289 neu (westlich Mainroth).
 
Die Stadt Burgkunstadt beantragt aus Sicherheitsgründen die Anbringung einer Bedarfsampelanlage samt Geschwindigkeitsbeschränkung im Einmündungsbereich der künftigen Kreisstraße in die B 289 neu (westlich Mainroth).
 
 
Flächenverbrauch im Bereich der Anschlussstelle Mainroth
 
Aufgrund des großzügig bemessenen Kurvenradius der Einmündungsstraße im Bereich der Anschlussstelle Mainroth kommt es zu einem übergroßen Flächenverbrauch und der Hangbereich wird tief eingeschnitten. Der Kurvenradius der Einmündungsstraße ist in diesem Bereich so weit als möglich zu reduzieren, damit der Eingriff in den Hang und der Flächenverbrauch so weit als möglich reduziert werden kann. Dies soll auch Hangabrutschungen verhindern und das Landschaftsbild schonen. Eine Auslegung für eine Geschwindigkeit von unter 60 km/h ist hierfür vorzunehmen.
 
 
Schleppkurven für den landwirtschaftlichen Verkehr
 
Im Bereich des Bahnübergangs Horlache (Bahnübergang Mainroth Mitte) ist durch eine geeignete Ausformung der Schleppkurven dafür zu sorgen, dass nach dem Überfahren der Schienen in Richtung Maintal ein problemloses Abbiegen von großen landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen (z.B. Traktor mit Anhänger) auch nach rechts in Richtung Westen möglich wird. Der dortige landwirtschaftliche Weg ist dementsprechend auszuformen und technisch zu ertüchtigen. Evtl. notwendige Fahrbahnbreiten sind entsprechend herzustellen, damit ein Durchfahren der Straßenbrücke und Erreichen der südlich der Umgehungsstraße befindlichen landwirtschaftlichen Flächen garantiert werden kann.

 
Linksabbiegespur Mainklein:
 
Die Trasse der Ortsumgehung schließt nach den Plänen des Staatlichen Bauamtes Bayreuth am Baubeginn (Bau-km 0:000), kurz nach der Kreuzung der B 289 mit dem Häckergrund und der Mainecker Straße (LIF 18), an die bestehende B 289 an.
Mit dieser Anbindung wird auf die Bedürfnisse der Einwohner Mainkleins in keiner Weise Rücksicht genommen. Es ist nicht einzusehen, warum das Staatliche Bauamt Bayreuth am Baubeginn, kurz nach der Kreuzung, keine Linksabbiegespur aus Richtung Kulmbach kommend in die Kreisstraße LIF 18 eingeplant hat. Es ist eine unbefriedigende Situation, wenn vor allem abends im Berufsverkehr die Abbieger in Richtung Maineck die Bundesstraße aus beiden Richtungen blockieren, weil die Bahnschranke geschlossen und in der Einfahrt bereits fünf Fahrzeuge hinter- und nebeneinander stehend auf die Weiterfahrt Richtung Maineck warten. Hier könnte eine Abbiegespur aus Richtung Kulmbach kommend die Situation deutlich verbessern. Damit wäre wenigstens ein Gefahrenpunkt entschärft.
 
 
Begleitwegenetz:
 
Vor Beginn der Baumaßnahme ist ein Beweissicherungsverfahren für das Begleitwegenetz durchzuführen.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
 

 



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