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öffentlich


Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchlein;
Billigung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit paralleler 2. Änderung des Flächennutzungsplans




Beschluss:
 
Der Stadtrat billigt den vom Ingenieurbüro gefertigten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, jeweils in der Fassung vom 10.10.2023. Die frühzeitige Beteiligung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. In der gleichen Zeit werden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB an den Verfahren beteiligt und angehört. Der genaue Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung wird zwischen der Verwaltung und dem Ingenieurbüro IVS abgestimmt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
3
 

 



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