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öffentlich


Einbeziehungssatzung Kirchlein An der Salzrinne;
Abwägung; Satzungsbeschluss




Beschluss:

Unter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen untereinander und gegeneinander wird den Abwägungsvorschlägen (Die als Anlage beigefügte Abwägung ist Bestandteil des Beschlusses) bezüglich der im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) vorgebrachten Anregungen zugestimmt. Dabei wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.

Der Stadtrat beschließt die Einbeziehungssatzung Kirchlein "An der Salzrinne" mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 06.10.2020, als Satzung.

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die endgültige Fassung der Satzung herzustellen und den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Satzung in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
20
Nein-Stimmen:
0
 




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