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öffentlich


Geplante Schließung des Bahnübergangs Mainroth-West




Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, sich gegen die geplante Auflassung des Bahnübergangs Mainroth-West, Bahn-km 51,135 auszusprechen und dafür folgende Gründe vorzutragen:

Früher waren im Bereich Mainroth drei Bahnübergänge vorhanden. Der Bahnübergang Mainroth-Ost wurde vor vielen Jahren aufgelassen. Nun soll noch ein zweiter Übergang (Mainroth-West) geschlossen werden. Somit würde lediglich noch der Bahnübergang an der Ortsstraße Horlache, Bahn-km 51,689, zur Verfügung stehen.

Viele landwirtschaftliche Flächen liegen südlich der Bahnlinie. Die Höfe befinden sich aber allesamt nördlich der Bahnlinie. D.h., schon allein der gesamte landwirtschaftliche Verkehr müsste über den noch einzig verbleibenden Bahnübergang an der Horlache abgewickelt werden.

Die Straße Horlache ist eine relativ schmale Ortsstraße, welche keinen Gehsteig aufweist. D.h., auf der Fahrbahn würden sich der Anliegerverkehr, der Radverkehr, der Fußgängerverkehr und der gesamte landwirtschaftliche Verkehr begegnen, was schon allein aus Gründen der Verkehrssicherheit für sehr bedenklich gehalten wird.

Außerdem würden die Anwohner durch das erhöhte Verkehrsaufkommen mit mehr Lärm, Erschütterungen etc. belastet werden.

Die Hofstellen liegen östlich des Bahnübergangs Horlache. Von dort aus ist es tatsächlich nicht möglich, mit längeren Gespannen über den Bahnübergang Horlache in die Mainwiesen und umgekehrt zu fahren, da es die vorhandenen Platzverhältnisse (Kurvenradius, Bebauung) nicht zulassen.

Außerdem wurde auf Veranlassung der Bahn eine entsprechende verkehrsrechtliche Beschilderung angebracht, die das Befahren der besagten Strecke mit Kraftfahrzeugen mit einer Länge von mehr als 6 m untersagt.

Der landwirtschaftliche Verkehr wird deshalb zum Großteil gezwungener Maßen über den Bahnübergang Mainroth-West abgewickelt.

Weiterhin liegt der Stadt Burgkunstadt folgende Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bayreuth vor:

"Das StBA Bayreuth hat von der beantragten Planfeststellung des EBA zur Auflassung des BÜ bei Mainroth keine Kenntnis.
Wir wurden als Träger öffentlicher Belange nicht berücksichtigt/informiert.

Durch die beabsichtigte Auflassung ist unser Projekt B289 OU Mainroth-Rothwind-Fassoldshof nachhaltig betroffen (z.B. Bauablaufkonzept, Erschließungskonzept, Wegeverbindungen, Transportwege etc.).

Der BÜ muss derzeit aus Sicht des StBA Bayreuth zwingend offengehalten werden.

Wir bitten Sie daher vorsorglich im Zuge Ihrer Stellungnahme auf unser Straßenbauprojekt und den Sachverhalt hinzuweisen.
Evtl. können Sie diese E-Mail ergänzend als Anlage Ihrer kommunalen Stellungnahme beifügen.

Das StBA Bayreuth hat mit Schreiben vom 10.07.2020 an die Reg. v. Ofr. die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur OU Mainroth-Rothwind-Fassoldshof beantragt und alle notwendigen Unterlagen/Pläne dazu vorgelegt.
Mit Schreiben vom 25.08.2020 hat die Reg. v. Ofr. mitgeteilt, dass das offizielle Anhörungsverfahren bzgl. des Straßenbauvorhabens eingeleitet wurde.

Wir werden parallel Kontakt mit der Deutschen Bahn AG (Vorhabenträger) aufnehmen und ebenfalls auf die Problematik hinweisen.
Zudem werden wir anschließend eine separate Stellungnahme abgeben, sobald wir die Planunterlagen des Vorhabenträgers eingesehen/ausgewertet haben.

Die Planunterlagen der Deutschen Bahn AG liegen uns momentan noch nicht vor, da wir als Träger öffentlicher Belange - wie bekannt - (noch) nicht berücksichtigt wurden.
Evtl. kann dies daran liegen, dass der BÜ offiziell im Zuständigkeitsbereich des StBA Bamberg liegt, jedoch die landkreisübergreifende Straßenbaumaßnahme vom StBA Bayreuth geplant wird.
Allerdings liegen dem Gebietsinspektor am StBA Bamberg derzeit ebenfalls keine Informationen/Unterlagen zum Vorhaben bzgl. der Auflassung des BÜ vor.

Nach Rücksprache mit der Reg. v. Ofr. (SG 21, Telefonat Hr. Diehl/Hr. Panzer, 22.09.2020) sind die Unterlagen zur angedachten BÜ-Maßnahme erst ab 05.10.2020 online verfügbar.
Aus Informationsgründen setze ich die Reg. v. Ofr. SG 21 und SG31 sowie die Bamberger Kollegen in cc."
 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
20
Nein-Stimmen:
0
 




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Tel.: 09572/388-0
E-Mail: rathaus@burgkunstadt.de
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