Erteilung einer befristeten Baugenehmigung für den Bauantrag auf Nutzungsänderung von Fremdenzimmern zu vier Flüchtlingsunterkünften auf dem Grundstück Flst.Nr. 1523/20 der Gemarkung Burgkunstadt (In der Au 16)
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt gegen den befristeten Baugenehmigungsbescheid des Landratsamtes Lichtenfels vom 25.01.2024 keine Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth zu erheben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
1
Stadt Burgkunstadt
Vogtei 5,
96224 Burgkunstadt
Tel.: 09572/388-0
E-Mail: rathaus@burgkunstadt.de
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