Sanierung der Weihersbachverrohrung Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, dass folgende Punkte beachtet werden und dass
- aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung abgeleitet werden kann,
- die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheides darstellt,
- eine etwaige spätere Förderung nach den dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien insbesondere mit dem dann geltenden Zuwendungssatz erfolgen wird,
- der Antragsteller das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben selbst zu tragen hat und
- die Kosten der Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Stadt Burgkunstadt
Vogtei 5,
96224 Burgkunstadt
Tel.: 09572/388-0
E-Mail: rathaus@burgkunstadt.de
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