Der Stadtrat beschließt die eingegangenen Stellungnahmen gem. den Beschlussvorschlägen, welche Bestandteil dieses Beschlusses sind, zu würdigen.
Änderungen an der Planung werden hierdurch nicht erforderlich.
Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan "Lerchenbühl, BA3 West" mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 04.02.2020, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die endgültige Fassung des Bebauungsplanes "Lerchenbühl, BA 3 West" herzustellen und den Behörden, die sich im Rahmen der Behördenbeteiligung geäußert haben, das Prüfungs- und Abwägungsergebnis des Stadtrats zu übermitteln.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Ja-Stimmen: | 18 |
Nein-Stimmen: | 0 |