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öffentlich


Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Jahr 2020



 

Beschluss:


Haushaltssatzung der Stadt Burgkunstadt
- Landkreis Lichtenfels -
für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1
 
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit   15.447.430 EUR
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit      9.005.455 EUR
ab.


§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf                                                 2.051.785 EUR festgesetzt.


§ 3
 
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festge-
setzt.                                                                                     

§ 4
 
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.      Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                            340 v. H.
 
b) für die Grundstücke (B)                                                                           340 v. H.
 
2. Gewerbesteuer                                                                                                350 v. H.


§ 5
 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.400.000 EUR festgesetzt.


§ 6
 
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.




§ 7
 
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.


Burgkunstadt,




Stadt Burgkunstadt

                                                                                                      (Siegel)


Frieß
            Erste Bürgermeisterin


 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
 




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Stadt Burgkunstadt
Vogtei 5, 96224 Burgkunstadt
Tel.: 09572/388-0
E-Mail: rathaus@burgkunstadt.de
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