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öffentlich


Antrag auf Erlass einer zweiten Einbeziehungssatzung für Kirchlein;
Aufstellungsbeschluss




Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, für einen Teilbereich des Grundstückes Flst.Nr. 454 der Gemarkung Kirchlein (ca. 3.300 m² entlang der Straße Salzrinne) eine Einbeziehungssatzung zu erlassen. Es ist eine Zufahrt zum hinteren Grundstücksbereich vorzusehen.

Der Antragsteller hat mit der Ausarbeitung der Einbeziehungssatzung und der Durchführung des Verfahrens das Büro TB Markert PartG mbB, Pillenreuther Str. 34, 90459 Nürnberg, zu beauftragen.

Sämtliche, im Rahmen des Erlasses der Einbeziehungssatzung anfallenden Kosten hat der Antragsteller zu übernehmen.

Das Risiko, dass das Verfahren evtl. nicht zu einem positiven Abschluss gelangt, hat ebenfalls der Antragsteller zu tragen.
 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
 




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Vogtei 5, 96224 Burgkunstadt
Tel.: 09572/388-0
E-Mail: rathaus@burgkunstadt.de
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