Steuerliche und finanzielle Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Freistaat Auswirkungen auf die kommunale Vollzugspraxis
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den Empfehlungen des Bayerischen Städtetages und des Bayerischen Gemeindetages zu folgen und die für die Bundes- und Landesbehörden herausgegebenen Hinweise für die Behandlung von Forderungen auf den kommunalen Vollzug der Stadt Burgkunstadt anzuwenden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Stadt Burgkunstadt
Vogtei 5,
96224 Burgkunstadt
Tel.: 09572/388-0
E-Mail: rathaus@burgkunstadt.de
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