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öffentlich


Bebauungsplan Lerchenbühl, BA 3-West;
Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 04.02.2020;
Erneute Abwägung der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde;
Erneuter Satzungsbeschluss



 

Beschluss:

Der Ferienausschuss fasst folgende Beschlüsse:

a)  Aufhebung des Satzungsbeschlusses:
 
Der Satzungsbeschluss vom 04.02.2020 zum Bebauungsplan Lerchenbühl, BA 3 West wird aufgehoben, um erneut in die Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzusteigen zu können.

            Abstimmungsergebnis:
            Ja-Stimmen:                          7
            Nein-Stimmen:                       0


b) Neufassung der Abwägung der nachfolgenden Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde (UNB):

a) Die beiden Heckenbiotope sind mit Ausnahme des Bereichs der Erschließungsstraße (Biotop Nr. 5833-0092-012) als Ganzes zu erhalten und während der Bauphase durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Im B-Plan ist dies zu kennzeichnen.
Die Größe der Baugrundstücke sowie deren Zuschnitt und Erschließung lassen keine Notwendigkeit erkennen, dass in die Biotopflächen eingegriffen werden muss. Die Hecken sind trotz der darin befindlichen Bäume nur sehr schmal (Teilfläche 012 nur wenig mehr als 1m, Teilfläche 013 ragt nur maximal 1 m in den Geltungsbereich hinein). Eventuell müsste das Baufenster von Parzelle 10 etwas verkleinert werden.

Der Anregung wird gefolgt. Die Teilfläche 13 des amtlich kartierten Biotops ist über die bereits bestehenden textlichen Festsetzungen hinaus, auch zeichnerisch als zu erhalten festzusetzen.

            Abstimmungsergebnis:
            Ja-Stimmen:                          7
            Nein-Stimmen:                       0


c) Neufassung des Satzungsbeschlusses:

Der Ferienausschuss beschließt, nach erneuter Abwägung eines Teils der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, den Bebauungsplan "Lerchenbühl, BA3 West" mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 31.03.2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die sonstigen bereits am 4.2.2020 gefassten Abwägungen behalten ihre Gültigkeit.

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die endgültige Fassung des Bebauungsplans herzustellen und den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
 




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