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öffentlich


Auftragsvergabe städtebauliche Aufwertung Weihersbach



 

Beschluss:

Die Verwaltung schlägt vor, die Ausschreibung nach VOB/A § 16d Abs. 1 Nr. 1 aufzuheben und eine gewerksweise Neuausschreibung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
 




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