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öffentlich


2. Einbeziehungssatzung Kirchlein (An der Salzrinne);
Billigungs- und Auslegungsbeschluss




Beschluss:

Der Stadtrat billigt den vom Planungsbüro erstellten Entwurf der Einbeziehungssatzung Kirchlein "An der Salzrinne" samt Begründung, jeweils der Fassung vom 21.07.2020.

Der Stadtrat beschließt, den Satzungsentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Nachbarkommunen sowie Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro TB Markert mit der Durchführung.
 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
 




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