zu TOP 02 zu TOP 04 TOP 03
öffentlich


Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2018)
Bauliche Sanierung von bestehenden Regenbecken - RÜB 09 Theisau




Beschluss:

Der Stadtrat beschliesst die Umsetzung der vom Landratsamt Lichtenfels für das RÜB 09 Theisau geforderten Maßnahmen und beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung der nach der RZWas 2018 möglichen Förderung.

Darüber hinaus wird die Verwaltung mit allen für die Umsetzung des Projektes notwendigen Verfahrensschritten und Vertragsabschlüssen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben betraut.

Die Verwaltung hat den Stadtrat zeitgerecht über den jeweils aktuellen Sachstand zu informieren.

Notwendige Vertragsabschlüsse und Auftragsvergaben dürfen erst nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Würdigung durch das LRA LIF getätigt werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
20
Nein-Stimmen:
1
 




nach oben
Stadt Burgkunstadt
Vogtei 5, 96224 Burgkunstadt
Tel.: 09572/388-0
E-Mail: rathaus@burgkunstadt.de
Stadt Burgkunstadt
Vogtei 5 · 96224 Burgkunstadt · Tel.: 09572/388-0 · rathaus@burgkunstadt.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung